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Unsere Angebote für Sie:
Kaufpreisaufteilung
Eine Kaufpreisteilung bei Immobilien kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein.
- Steuerliche Vorteile:
Die Aufteilung des Kaufpreises auf Grundstück und Gebäude kann zu Steuerersparnissen führen, da unterschiedliche steuerliche Regelungen (z. B. Grunderwerbsteuer) für Land und Gebäude gelten. - Abschreibungen:
Der Anteil des Kaufpreises für das Gebäude kann für steuerliche Abschreibungen genutzt werden, was zu jährlichen Steuerersparnissen führt. - Wertsteigerungspotenzial:
Wenn das Grundstück einen hohen Wert hat, kann es vorteilhaft sein, diesen separat zu berücksichtigen, da Grundstücke oft langfristig stärker an Wert gewinnen als Gebäude. - Finanzierungsvorteile:
Eine Kaufpreisteilung kann auch die Finanzierung durch unterschiedliche Belastungen für Grundstück und Gebäude erleichtern, was zu besseren Kreditbedingungen führen kann.
Insgesamt optimiert eine Kaufpreisteilung sowohl steuerliche als auch finanzielle Aspekte der Immobilientransaktion.
Nachweis niedriger Wert
Ein umfassendes Gutachten schützt Sie vor Fehlentscheidungen und stellt sicher, dass Sie Ihre Immobilie zu einem marktgerechten Preis kaufen oder verkaufen. Dabei berücksichtigen wir alle erforderlichen Investitionen sowie mögliche Schwachstellen des Gebäudes.
Restnutzungsdauergutachten
Ein Restnutzungsdauergutachten ermittelt, wie lange eine Immobilie oder einzelne Bauteile noch genutzt werden können, ohne dass eine umfassende Sanierung oder ein Neubau erforderlich wird. Dabei werden Faktoren wie Baujahr, Zustand, Bauweise und die Art der Nutzung berücksichtigt.
- Steuerliche Abschreibungen:
Zur Ermittlung einer kürzeren wirtschaftlichen Nutzungsdauer und damit zur Erhöhung der jährlichen Abschreibung. Dies führt zu einer Steuerersparnis. - Sanierungsbedarf:
Um den Sanierungsbedarf einer Immobilie zu ermitteln und entsprechende Maßnahmen zu planen. - Immobilienbewertung:
Zur Berücksichtigung der Restnutzungsdauer bei der Bewertung von älteren Immobilien.
Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB
Dieses Gutachten wird nach §194 BauGB ermittelt. Es besteht zu ca. 80 % aus Grundstück- und Gebäudebeschreibungen inkl. Mikro- / Makrolage der Immobilie. Es wird teilweise von offiziellen Ämtern gefordert.
- Immobilienverkauf:
Um den optimalen Verkaufspreis zu bestimmen und realistische Kaufpreisverhandlungen zu führen. - Immobilienkauf:
Um den tatsächlichen Wert einer Immobilie zu ermitteln und Überzahlungen zu vermeiden.
Erbschafts- und - Schenkungsangelegenheiten:
Zur Ermittlung des Wertes einer Immobilie bei der Teilung eines Nachlasses oder bei Schenkungen. - Finanzierung:
Als Grundlage für die Kreditvergabe durch Banken. - Steuerliche Zwecke:
Zur Ermittlung des Wertes einer Immobilie für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer.
Kompaktgutachten
Das Kompaktgutachten wird von vielen Banken, Finanzämtern, Gerichten und Notaren anerkannt und empfohlen. Es bietet das gleiche Ergebnis wie das große Verkehrswertgutachten, nur mit komprimiertem Text. Das Resultat ist in beiden Fällen der Verkehrswert. Zur Ermittlung wird dieselbe Methode herangezogen.
- Schnelle Wertorientierung:
Wenn eine grobe Einschätzung des Immobilienwertes ausreicht, beispielsweise für interne Zwecke oder vor einer detaillierten Bewertung. - Vergleichsobjekte:
Um den Wert einer Immobilie im Vergleich zu ähnlichen Objekten abzuschätzen. - Marktanalyse:
Um allgemeine Markttrends und Preisentwicklungen zu beobachten.
An- und Verkaufsberatung
Ein kurzes Gutachten mit grober Einschätzung zum Marktpreis. Der Verkehrswert wird hier nicht ermittelt. Daher ist diese Variante nicht belastbar und nur für die private Einschätzung zum Verkauf geeignet.
Schadensgutachten
Ein Schadensgutachten liefert Ihnen einen präzisen Überblick über den Zustand Ihrer Immobilie, indem es alle sichtbaren und verborgenen Schäden erfasst. Mit unserem detaillierten Bericht können Sie fundierte Entscheidungen über notwendige Reparaturen treffen und zukünftige Kosten vermeiden.
Beleihungswertgutachten
Ein Beleihungswertgutachten ermittelt den Beleihungswert einer Immobilie, den Banken zur Kreditvergabe nutzen. Der Wert wird konservativ festgelegt, um langfristige Sicherheit für den Kreditgeber zu gewährleisten, und berücksichtigt sowohl den aktuellen Marktwert als auch mögliche Wertschwankungen.
Wohnungen
- Eigentumswohnungen
- Ferienwohnungen
- Teileigentum
Grundstück
- Unbebaute Grundstücke
1- und 2-Familienhäuser
- Einfamilienhaus
- Doppelhaus
- Reihenhäuser
Mehrfamilienhäuser
- 3 Bis 6 Wohneinheiten
- Ab 6 Wohneinheiten
- Wohn- und Geschäftshäuser
Gewerbeimmobilien
- Betreiberimmobilien
- Einkaufszentren
- Lager / Industie
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