Betreuung und Pflegschaft

Eine rechtliche Betreuung können Menschen bei geistigen, körperlichen und seelischen Behinderungen in Anspruch nehmen – häufig müssen sich die Beteiligten auch mit Fragen rund um Immobilen auseinandersetzen.

 

Sie müssen zum Beispiel das Haus einer Person verkaufen, um deren Betreuung im Pflegeheim zu finanzieren? In diesem Fall brauchen Sie die Zustimmung des Betreuungsgerichts – die Vorlage eines Verkehrswertgutachtens ist dafür erforderlich (in Ausnahmefällen genügt ein Kurzgutachten).

 

Oder ist die betreute Person Miterbe einer Immobilie? In solchen Fällen ist der sinnvollste Weg die Auszahlung der betreuten Person. Um den Betrag festzulegen, brauchen Sie eine Bewertung der Immobilie. Diesen ermitteln wir im Rahmen des Verkehrswertgutachtens.

 

Sie treffen für die betreute Person eine finanziell bedeutsame Entscheidung. Wir helfen Ihnen dabei, die richtigen Schritte zu gehen.

 

Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular:

 

 


Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.


Kontakt

Tel. +49 (0) 208 30 565 100

Kölner Straße 309, 45481 Mülheim an der Ruhr

info@fero-immobilien.de